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   LG Hamburg, 12.03.2021 - 315 O 464/19   

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https://dejure.org/2021,38637
LG Hamburg, 12.03.2021 - 315 O 464/19 (https://dejure.org/2021,38637)
LG Hamburg, Entscheidung vom 12.03.2021 - 315 O 464/19 (https://dejure.org/2021,38637)
LG Hamburg, Entscheidung vom 12. März 2021 - 315 O 464/19 (https://dejure.org/2021,38637)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rewis.io

    Anspruch auf Unterlassung der Veröffentlichung von beauftragten Kundenrezensionen ohne ausdrücklichen Hinweis auf diesen Umstand.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Bezahlte Amazon-Bewertungen müssen entsprechenden Hinweis enthalten

  • ra-plutte.de (Kurzinformation)

    Vermittlung von Produktbewertungen bei Amazon

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Online-Kundenbewertungen auf Amazon müssen Hinweis auf vermögenswerten Vorteil enthalten

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Bezahlte Amazon-Kundenbewertungen = Hinweispflicht

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2021, 1020
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (37)

  • OLG Frankfurt, 22.02.2019 - 6 W 9/19

    Unlautere Veröffentlichung "gekaufter" Kundenbewertungen auf Internetplattform

    Auszug aus LG Hamburg, 12.03.2021 - 315 O 464/19
    Dies ist hier jedoch nicht der Fall." (OLG Frankfurt, Beschluss vom 22. Februar 2019 - 6 W 9/19 -, Rn. 27, juris).

    Jeder der Mittäter muss Tatherrschaft haben und einen bestimmenden Einfluss auf das Tatgeschehen ausüben (OLG Frankfurt, Beschluss vom 22. Februar 2019 - 6 W 9/19 -, Rn. 19 - 20, juris).

    Zudem hat der Beklagte zu 2) - dem insoweit eine sekundäre Darlegungslast obliegt - auch keine Anhaltspunkte dafür vorgetragen, warum er ausnahmsweise nicht haften sollte (OLG Frankfurt, Beschluss vom 22. Februar 2019 - 6 W 9/19 - Rn. 45, juris).

    Ferner steht es der Klägerin als Betreiberin der streitgegenständlichen Plattform zu, das Einstellen "gekaufter" Produktbewertungen zu untersagen oder von einer näheren Prüfung des konkreten Anbieters abhängig zu machen (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 22. Februar 2019 - 6 W 9/19 - Rn. 30, juris).

    Denn diese bewerben als Mittäter der Beklagten zu 1) ihre auf der Plattform www.a..de angebotenen Produkte mit den streitgegenständlichen hinweislosen Rezensionen, welche sie über die Beklagte zu 1) erworben haben, und verstoßen damit als direkte Wettbewerber der Klägerin ihrerseits gegen §§ 3, 5a Abs. 6 UWG, da sie den kommerziellen Zweck der geschäftlichen Handlung nicht kenntlich machen (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 22. Februar 2019 - 6 W 9/19 - Rn. 32, juris).

  • BGH, 17.05.2001 - I ZR 291/98

    Entfernung der Herstellungsnummer II

    Auszug aus LG Hamburg, 12.03.2021 - 315 O 464/19
    in Betracht in den Fällen (1) des wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutzes nach §§ 3 I, 4 Nr. 3 (BGHZ 125, 322 (330) = GRUR 1994, 630 (633) - Cartier-Armreif; BGH GRUR 1994, 635 (636) - Pulloverbeschriftung; BGH GRUR 1996, 78 (79) - Umgehungsprogramm); [...] (2) der Rufausbeutung oder -beeinträchtigung nach §§ 3, 6 II Nr. 4 und 6 (BGH GRUR 2010, 343 Rn. 35, 37 - Oracle), (3) des Vertriebs decodierter Ware durch Außenseiter eines legalen Vertriebssystems (BGHZ 148, 26 (30 f.) = GRUR 2001, 841 (842) - Entfernung der Herstellungsnummer II; OLG Frankfurt GRUR 2001, 532 (534); OLG Köln WRP 1997, 597 (603)), (4) der Verbreitung geschäftsschädigender Äußerungen Dritter (BGH GRUR 1995, 427 (429) - Schwarze Liste) sowie (5) des Wettbewerbsverstoßes durch dem Verletzten nicht bekannte Mitarbeiter und Beauftragte eines Unternehmers (§ 8 II) (Köhler/Bornkamm/Feddersen/Köhler, 39. Aufl. 2021, UWG § 9 Rn. 4.2).

    So kann das Entfernen von nach § 4 Abs. 1 KosmetikVO vorgeschriebenen Herstellungsnummern einen Drittauskunftsanspruch auslösen (BGH, Urteil vom 17.5.2001 - I ZR 291/98 - Rn 36 - Entfernung der Herstellungsnummer II).

  • BGH, 24.03.1994 - I ZR 42/93

    Cartier-Armreif - Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz

    Auszug aus LG Hamburg, 12.03.2021 - 315 O 464/19
    Grundsätzlich erkennt die Rechtsprechung auf der Grundlage von Wettbewerbsverletzungen gemäß § 242 BGB auch selbständige Auskunftsansprüche zur Vorbereitung von Ansprüchen gegen Dritte an (s. nur BGHZ 125, 322, 328 ff. - Cartier-Armreif).

    in Betracht in den Fällen (1) des wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutzes nach §§ 3 I, 4 Nr. 3 (BGHZ 125, 322 (330) = GRUR 1994, 630 (633) - Cartier-Armreif; BGH GRUR 1994, 635 (636) - Pulloverbeschriftung; BGH GRUR 1996, 78 (79) - Umgehungsprogramm); [...] (2) der Rufausbeutung oder -beeinträchtigung nach §§ 3, 6 II Nr. 4 und 6 (BGH GRUR 2010, 343 Rn. 35, 37 - Oracle), (3) des Vertriebs decodierter Ware durch Außenseiter eines legalen Vertriebssystems (BGHZ 148, 26 (30 f.) = GRUR 2001, 841 (842) - Entfernung der Herstellungsnummer II; OLG Frankfurt GRUR 2001, 532 (534); OLG Köln WRP 1997, 597 (603)), (4) der Verbreitung geschäftsschädigender Äußerungen Dritter (BGH GRUR 1995, 427 (429) - Schwarze Liste) sowie (5) des Wettbewerbsverstoßes durch dem Verletzten nicht bekannte Mitarbeiter und Beauftragte eines Unternehmers (§ 8 II) (Köhler/Bornkamm/Feddersen/Köhler, 39. Aufl. 2021, UWG § 9 Rn. 4.2).

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